Bauberatung Sachsen-Anhalt

GaragenbauDie Garage, zumindest aber ein Stellplatz, gehört zum Haus einfach dazu. Sie kann zusammen mit dem Haus geplant werden. Wer günstig bauen möchte, greift zur standardisierten Fertiggarage, die gegenüber einer individuell geplanten Garage deutliche Preisvorteile aufweist. Dabei muss sie keineswegs als Fremdkörper wirken, sondern kann gut an das Wohnhaus angepasst werden. Auch die Fertiggarage ist in unterschiedlichen Größen und Varianten zu erwerben und eine Beratung lohnt sich, um ein schönes Gesamtbild von Haus und Garage zu erhalten.

Tipp:
Informationen über den Bau von Garagen und die unterschiedlichen Bauweisen finden Sie auf: www.hausbauberater.de!

Baurecht

Für Garagen gelten besondere Bauvorschriften, insbesondere hinsichtlich der Grenzabstände. Je nach den länderspezifischen Vorschriften und dem Bebauungsplan der Gemeinde kann sich eine Baugenehmigung erübrigen, wenn eine normale Größe gewählt wird. Garagen können an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Sie müssen aber einen so großen Abstand von der Straße einhalten, damit das Auto nicht den Straßenverkehr behindert, wenn das Tor geöffnet wird. Einzelheiten kennt der Bauberater oder Architekt.

Übrigens: Auch ein Carport gilt baurechtlich als Garage!

Ausführung

Garagen können nie groß genug sein, da sie immer auch als Abstellraum für Fahrräder, Autozubehör und Gartengeräte genutzt werden. Wenn kein entsprechender Hobbyraum im Haus zur Verfügung steht, wird auch gerne eine Werkbank untergebracht. Alles kein Problem – doch darf die Garage nicht so groß werden, dass besondere Bauvorschriften zum Tragen kommen. Auch auf den entsprechenden Diebstahlschutz sollte geachtet werden. Vor allem dann, wenn ein direkter Zugang zum Haus besteht, sollte diese Tür so gut gesichert sein wie die Haustür.  Fassade und Dachform der Garage lassen sich auch bei einer Fertiggarage gut an das Wohnhaus anpassen.

Heizung und Lüftung

Die Garage muss über eine ausreichende Entlüftung verfügen, damit das Auto und die anderen Dinge nicht zu rosten anfangen. Das gilt insbesondere auch dann, wenn sie im Winter geheizt werden soll. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass gelegentlich ein regennasses oder gar schneebeladenes Fahrzeug abgestellt wird; diese Feuchtigkeit darf keinen Schaden anrichten.

 
 
 
 

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